REFERENZEN

Wie auf den ersten Blick erkennbar ist, habe ich mein Berufsleben dem Autogewerbe gewidmet. Über 30 Jahre war ich erfolgreich bei der AMAG Group AG (vormals der Careal Holding AG) tätig.

Danach habe ich mich entschieden, meine MWST-Erfahrung Steuerpflichtigen zur Verfügung zu stellen, bei denen eine hohe Beratungsqualität zu fairen Preisen im Vordergrund steht. Diesbezüglich stellt die Vernetzung mit der ESTV, Hauptabteilung MWST, bedingt durch meine frühere Tätigkeit als Mitglied des Konsultativgremiums**, einen grossen Vorteil dar. Insbesondere dann, wenn schnelles Handeln durch den Beratenden erwartet wird. Dass eine 30 jährige Erfahrung noch viele andere Vorteile mit sich bringt, brauche ich dem Leser an dieser Stelle nicht zu erläutern. 

Wie der Titel dieses Kapitels besagt, geht es hier um REFERENZEN. Doch was sind gute Referenzen? Welche sind aussagekräftig und welche weniger.

Referenzen im steuerlichen Bereich beurteile ich mit der Höhe der Steueraufrechnungen im Verhältnis zur deklarierten Steuerschuld. Wird also eine Unternehmung steuerlich beraten und erfährt in der Folge nur geringe Aufrechnungen, so kann man von einer qualitativ hochstehenden Beratung sprechen. 

Aus Datenschutzgründen kann ich nicht näher auf die Revision der AMAG Group AG durch ESTV, HA MWST, eingehen. Ich darf Ihnen aber mitteilen, dass die AMAG Group AG im 4. Quartal 2020 revidiert wurde und das Prüfungsresultat für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung äusserst erfreulich war. Die AMAG Group AG erhielt das beste Rating und wird in der Folge in den nächsten Jahren nicht mehr revidiert werden. Um ein solches Resultat erreichen zu können, braucht es ein MWST-Team, das motiviert und geschult ist, die MWST lebt und einen  Mehrwertsteuerverantwortlichen, der periodisch prüft, ob die Mehrwertsteuer formell und materiell richtig umgesetzt wird. 

 

**Durch die Aufnahme ins Konsultativgremium, konnte ich wesentlich zur Verbesserung der MWST beitragen (insbesondere für das Autogewerbe, Branchenbroschüre 05).

Im August 2008 wurde ich von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates (Vorsitz: Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer)  vorgeladen, allfällige Verbesserung zur Gesetzesreform vorzutragen. Mitunter machte ich auf einen möglichen fiktiven Vorsteuerabzug aufmerksam.

Management Recht Arbeitsgruppe MWST
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Arbeitsgruppe MWST
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MWST Hearing WAK 08 2008
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Art 28 Z 3 MWST Mit Berechnungsbeispiel
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