MEHRWERTSTEUER

Die Schweiz führte am 1. Januar 1995 die Mehrwertsteuer ein. Für die erste Zeit der Erhebung dieser Steuer galt nicht – wie dies nach dem schweizerischen Staatsrechtsverständnis eigentlich zu erwarten gewesen wäre – ein Bundesgesetz, sondern eine Regierungsverordnung, nämlich die sich direkt auf die Bundesverfassung stützende Verordnung des Bundesrates vom 22. Juni 1994 über die Mehrwertsteuer.
Dieses Vorgehen bezweckte, nach positivem Ausgang der Volksabstimmung vom 28.November 1993, die Mehrwertsteuer möglichst rasch einzuführen. Auf den 1. Januar 2001 löste dann, nach einer Beratungszeit von etwas weniger als fünf Jahren, das Mehrwertsteuergesetz  (MWSTG) vom 2. September 1999 die Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) ab.

Seit Einführung der Mehrwertsteuer habe ich mich intensiv dieser Steuer angenommen.  Das Prinzip der Mehrwertsteuer ist einfach zu verstehen; konkret wird der Mehrwert besteuert. Doch leider ist die die Ermittlung des Mehrwertes heute sehr komplex und für viele Steuerpflichtige mit all den Verwaltungstexten, seien es Merkblätter, Branchenbroschüren, MWST-Infos, die Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) und nicht zuletzt das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), nur schwer zu verstehen.

Erschwerend dazu kommt, dass die MWST eine Selbstveranlagungssteuer ist, dessen Steuerpflicht nicht von Amtes wegen, sondern durch den Steuerpflichtigen zu melden und demzufolge Steuertatbestände nach Art. 10 MWSTG unaufgefordert durch ihn zu versteuern sind. In diesem Zusammenhang stellen sich etliche Fragen, die es zu beantworten gilt.