LEISTUNGEN

  •  Abklären von Steuertatbeständen (branchenunabhängig, ausgenommen das Gemeindewesen)
    • bei unklaren Steuertatbeständen allenfalls mit Einholung eines Rulings
  • Prüfung von Mehrwertsteuerabrechnungen, bezogen auf
    • die formelle und materielle Richtigkeit
  • Analysieren von Ergänzungsabrechnungen seitens ESTV, HA Mehrwertsteuer
    • sinnvolle Lösungen hinsichtlich Aufrechnungen mit der ESTV, HA Mehrwertsteuer, ausarbeiten
  • Immobilien
    • Kauf und Verkauf von Immobilien
      • gerade hier gilt es den formellen Anforderungen gerecht zu werden. Überdies können unerwünschte Überraschungen, insbesondere im Bezug auf Vorsteuerkürzungen, respektive im besseren Fall auf eine Einlageentsteuerung, vermieden werden
  • Standortbestimmungen   
    • mögliche Konsequenzen, die ein Steuerpflichtiger bei unerwarteten MWST-Revisionen zu tragen hätte
    • mögliches Aufrechnungspotenziell der ESTV, HA Mehrwertsteuer, bestimmen lassen
      • Verzugszinsen mittels Rektifikat, sollten MWST-Tatbestände in der Vergangenheit falsch interpretiert worden sein, vermeiden 
  • Saldosteuersätze & Abrechnungsart
  • Systemprüfungen
    • gerade bei wiederkehrenden Buchungen ist eine Systemprüfung der Steuertatbestände unabdingbar