LEISTUNGEN
- Abklären von Steuertatbeständen (branchenunabhängig, ausgenommen das Gemeindewesen)
- bei unklaren Steuertatbeständen allenfalls mit Einholung eines Rulings
- Prüfung von Mehrwertsteuerabrechnungen, bezogen auf
- die formelle und materielle Richtigkeit
- Analysieren von Ergänzungsabrechnungen seitens ESTV, HA Mehrwertsteuer
- sinnvolle Lösungen hinsichtlich Aufrechnungen mit der ESTV, HA Mehrwertsteuer, ausarbeiten
- Immobilien
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- gerade hier gilt es den formellen Anforderungen gerecht zu werden. Überdies können unerwünschte Überraschungen, insbesondere im Bezug auf Vorsteuerkürzungen, respektive im besseren Fall auf eine Einlageentsteuerung, vermieden werden
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Standortbestimmungen
- mögliche Konsequenzen, die ein Steuerpflichtiger bei unerwarteten MWST-Revisionen zu tragen hätte
- mögliches Aufrechnungspotenziell der ESTV, HA Mehrwertsteuer, bestimmen lassen
- Verzugszinsen mittels Rektifikat, sollten MWST-Tatbestände in der Vergangenheit falsch interpretiert worden sein, vermeiden
- Saldosteuersätze & Abrechnungsart
- Systemprüfungen
- gerade bei wiederkehrenden Buchungen ist eine Systemprüfung der Steuertatbestände unabdingbar